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Handel im Südwesten muss für Ungeimpfte öffnen

Handel im Südwesten muss für Ungeimpfte öffnen


Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die 2G-Regel für die Geschäfte im Südwesten gekippt.

Handel im Südwesten muss für Ungeimpfte öffnen

Der Handelsverband Deutschland nimmt dies zum Anlass, bundesweit ein Ende der Aussperrung Ungeimpfter zu fordern, also die Abschaffung der 2G-Regeln. 

Hintergrund des Urteils sei der Umgang der Landesregierung des Grünen-Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann mit dem sogenannten Alarmstufen-System. Je nach der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz sollten in Baden-Württemberg bestimmte Regeln gelten. Nachdem die Belastung der Krankenhäuser durch Covid-19-Patienten zuletzt zurückgegangen sei, hätte das Land zur normalen Alarmstufe und damit der Öffnung des Einzelhandels für alle zurückkehren müssen. Die Regierung in Stuttgart hatte aber kurzerhand beschlossen, die Alarmstufe II unter Verweis auf die ansteigende Omikron-Welle beizubehalten. Dies hätten die Richter nicht zugelassen. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von gesetzlichen Regeln angeordnet werden, habe der erste Senat des VGH geurteilt. Dieses Einfrieren der Alarmstufe II sei voraussichtlich rechtswidrig.

Die Richter hätten damit dem Antrag einer Schreibwarenhändlerin aus dem Ortenaukreis stattgegeben. Baden-Württemberg sei damit nach Niedersachsen, Bayern und dem Saarland das vierte Bundesland, in dem Gerichte die 2G-Regeln für den Einzelhandel außer Kraft gesetzt haben. 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Mittwoch, 26 Januar 2022

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