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Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des afghanischen Vergewaltigers eines 11-jährigen Mädchens

Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des afghanischen Vergewaltigers eines 11-jährigen Mädchens


Der afghanischer „Flüchtling“, der im Januar ein 11-jährigen Mädchens aus Neustrelitz vergewaltigt hat, wird nicht abgeschoben und läuft nach wie vor frei herum. Der Grund: Sein Asylverfahren schlummert in deutschen Behörden, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Interessen des importierten Gewaltverbrechers zu schützen.

 Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des afghanischen Vergewaltigers eines 11-jährigen Mädchens

Von Bettina Sauer

Verantwortliche SPD-Innenministerin Faeser demonstriert einmal mehr, dass ihr die Interessen des Täters wichtiger sind als die Interessen von Opfer und Bevölkerung.

Der afghanische Vergewaltiger hatte im Januar ein damals 11-jähriges Mädchen unter einem Vorwand in den Schlossgarten in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) gelockt, war über das Kind hergefallen und vergewaltigt es.  Den angeblich „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ – Experten schätzen den Afghanen 2021 auf 16 Jahre – hatte das Amtsgericht Waren im Juli wegen der Tat von Neustrelitz rechtskräftig verurteilt. Der Vergewaltiger gab vor Gericht an, das Alter seines Opfers falsch geschätzt zu haben. Er dacht sie sei bereits 13 Jahre alt. Die Strafe fiel demnach so lächerlich gering aus, dass das Urteil überregional für Entsetzen sorgte. Der Richter empfand ein Jahr auf Bewährung als „gerecht“. Seitdem läuft der Kindervergewaltiger weiterhin frei herum. Damals befand der Vater des Opfer bereits: „Der Schutz von Kinderschändern und Vergewaltigern, steht in unserem Land über dem Schutz von Kinderseelen.“

Der Verurteilte hatte bereits zuvor Asyl in Bulgarien beantragt. Laut Dublin-III-Abkommen ist damit dieses Land für das Asylverfahren zuständig. Nach drei bzw. spätestens sechs Monaten hätte der afghanische Gewaltimport dorthin zurückgeschickt werden müssen. Jedoch geniest Merkels Gast aktuell in Deutschland eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Demnach wird einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Allerdings nur für drei Monate, wenn die Pflicht zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung besteht. Ist dies nicht der Fall, gilt die Bescheinigung sechs Monate. Die sind mittlerweile längst abgelaufen – der verurteilte Vergewaltiger aber noch nicht abgeschoben.Es passiert aber nichts.

Der Nordkurier hatte nun beim Bundesinnenministerium nachgefragt, warum der Afghane immer noch in Deutschland auf Steuerzahlerkosten ausgehalten wird. Eine Auskunft bekam die Tageszeitung jedoch nicht. Die unglaubliche Begründung: Die Bundesregierung nehme Rücksicht auf das „allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen“.

Gegenüber der JF kritisierte der Vize-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Jan-Phillip Tadsen vor allem Innenministerin Nancy Faeser: „Dass die Interessen eines afghanischen Täters, der 2021 illegal nach Deutschland kam und kurz darauf ein elfjähriges Kind vergewaltigt hat, Frau Faeser wichtiger erscheinen als die des Opfers, führt nicht nur das krude Selbstverständnis einer Bundesregierung vor, die ja eigentlich im Interesse der eigenen Bürger handeln müsste.“ Es zeige vielmehr, dass die Verantwortlichen nicht willens sind, die Konsequenzen ihrer „ignoranten Migrationspolitik“ einzugestehen. (SB)


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons


Freitag, 30 September 2022

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