Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde für Tempolimit ab
Ein Versuch, ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen per Verfassungsbeschwerde durchzudrücken, daran sind selbsternannte Klimaschützer gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen durchzusetzen, abgelehnt. „Die Beschwerdeführenden legen nicht substantiiert dar, dass gerade das Fehlen eines allgemeinen Tempolimits eingriffsähnliche Vorwirkung auf ihre Freiheitsgrundrechte entfalten könnte“, so die Begründung der obersten Richter.
Die beschwerdeführenden Klimaretter, laut Welt zwei Privatpersonen, hatten argumentiert, die Bundesregierung verstoße gegen ihre Verpflichtung zum Klimaschutz, wenn sie die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht begrenze. Sie betonten allerdings, der Klimaschutz gewinne „bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staats weiter an relativem Gewicht“. Das gelte nicht nur für Verwaltungsentscheidungen und Planungsverfahren, „sondern auch für den Gesetzgeber“.
Aktuell macht sich Niedersachsen Genosse Ministerpräsident Stephan Weil für ein Gängelung der Autofahrer auf der Autobahn stark. In jedem Fall müsse der Mobilitätssektor stärker zur CO2-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen“, so der SPD-Funktionär. Um mit berühmten gutem Beispiel voranzugehen, wolle er sich dieses Jahr noch ein Elektroauto anschaffen, trommelt Weil. „Eigentlich wollte ich schon vor Corona auf ein Elektroauto umsteigen, bin aber in der Folge der Pandemie und weiterer Krisen schlicht nicht dazu gekommen“.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Donnerstag, 19 Januar 2023