Polizeigesetz teils verfassungswidrig
Das neue Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern, das seit 2020 in Kraft ist, ist nun offiziell teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einige Regelungen zur Überwachung durch die Polizei nicht mit den Grundrechten auf Freiheit und Privatsphäre vereinbar sind.

Besorgniserregend ist, dass das Gericht feststellte, dass einige Regelungen eine Verletzung dieser Grundrechte darstellen, da sie es der Polizei ermöglichen, Überwachungstechnologien wie automatisierte Gesichtserkennungssysteme und andere öffentliche Überwachungstechnologien ohne konkreten Verdacht einzusetzen. Dies ist ein klarer Angriff auf die Freiheit und Privatsphäre der Bürger.
Es ist schockierend, dass eine Regierung es für angemessen hält, ihre Bürger ohne triftigen Grund zu überwachen. Diese Entscheidung zeigt, dass es höchste Zeit für eine gründliche Überprüfung der Regelungen zur Überwachung durch die Polizei ist, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Grundrechten stehen.
Es ist erschreckend, dass die Regierung so wenig Respekt vor den Grundrechten ihrer Bürger hat. Dieses Urteil sollte ein Weckruf für Regierungen sein, die Überwachungsmaßnahmen sorgfältig zu regulieren, um sicherzustellen, dass sie nicht die Freiheit und Privatsphäre der Bürger verletzen.
Autor: Bernd Geiger
Bild Quelle: Archiv
Mittwoch, 01 Februar 2023