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Unbezahlte Suspendierung wegen Corona-Impfverweigerung war unrechtmäßig

Unbezahlte Suspendierung wegen Corona-Impfverweigerung war unrechtmäßig


Das Dresdner Amtsgericht hat die unbezahlte Suspendierung einer Köchin als unrechtmäßig eingestuft. Die Köchin war nicht geimpft und wollte sich nicht impfen lassen. Daraufhin sei sie von ihrer Arbeit unbezahlt freigestellt worden.

Unbezahlte Suspendierung wegen Corona-Impfverweigerung war unrechtmäßig

Es ist ein Urteil, dass weitreichende Folgen haben könnte. Denn es könnte eine Kette weiterer ähnlicher Urteile nach sich ziehen.

 

Das Dresdner Amtsgericht hat die unbezahlte Suspendierung einer Köchin als unrechtmäßig eingestuft. Die Köchin war nicht geimpft und wollte sich nicht impfen lassen. Daraufhin sei sie von ihrer Arbeit unbezahlt freigestellt worden. Die Köchin hatte dagegen geklagt und nun Recht bekommen [siehe Berichte »Welt«, »MDR«].

 

Das Amtsgericht Dresden äußerte die Auffassung, ein Beschäftigungsverbot nur für Personen zulässig sei, die nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 15. März 2022 eingestellt wurden und keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hätten. Für alle, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Arbeitsverhältnis waren, gelte das nicht. 

 

Da die Mehrheit der Personen, die aufgrund der fehlenden Impfung entlassen oder freigestellt waren, bereits vor dem März 2022 angestellt waren, dürften zahlreiche Folgeprozesse zu erwarten sein.

 

Auch in anderen Ländern finden ähnliche Prozesse statt. Erst vor wenigen Tagen hatte der Oberste Gerichtshof in New York beschlossen, dass alle öffentlich Beschäftigten, die aufgrund fehlender Impfungen entlassen wurden, wieder eingestellt werden müssen. Außerdem hätten sie einen Anspruch auf Erstattung des entgangenen Lohnes.


Autor: Freie Welt
Bild Quelle: Archiv


Montag, 06 Februar 2023

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