Einspruchswelle gegen Grundsteuerreform rollt auf Finanzämter zu
Die Reform der Grundsteuer sorgt weiterhin für Ärger. Nachdem es bereits Probleme mit Abgabefristen und niedrigen Rücklaufquoten gab, rollt nun eine Welle von Einsprüchen gegen die Neuberechnung der Grundsteuerwerte und Messbeträge auf die Finanzämter zu.

Die Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Wirbel. Nachdem es bereits Probleme mit den Abgabefristen und niedrigen Rücklaufquoten gab, werden nun die Finanzämter von einer Welle von Einsprüchen betroffener Bürger gegen die Neuberechnung der Grundsteuerwerte und Messbeträge überschwemmt. Bis Ende der Abgabefrist am 31. Januar lagen allein den Finanzbehörden in NRW rund 187.000 Einsprüche gegen bis dahin ergangene Bescheide vor. Laut der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) beziehen sich 124.000 der Einsprüche auf die Wertfeststellung der Immobilie, weitere 63.000 Einsprüche richten sich gegen den von den Finanzämtern festgelegten Steuermessbetrag. Beide Werte sind entscheidend für die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 entrichtet werden muss.
Experten rechnen angesichts der verzögerten Bearbeitung von Millionen Grundsteueranträgen mit einer Vervielfachung der Einsprüche und einer weiteren Überlastung der Finanzämter. Verbraucherschützer und Eigentümerverbände raten Grundbesitzern derzeit gezielt dazu, formell Einspruch gegen die Bescheide einzulegen.
Der Hintergrund der Einsprüche sind weitverbreitete Zweifel an der Rechtssicherheit der Berechnungsmethoden. Klagen sind bereits angekündigt. Sollten Gerichte die Verfassungswidrigkeit der Bewertungsregeln feststellen, würden davon nach derzeitiger Rechtslage allerdings nur Eigentümer profitieren, die ihre Bescheide zuvor angefochten haben.
Eine Allianz aus Bund der Steuerzahler, Steuer-Gewerkschaft, Haus & Grund, Verband Wohneigentum und Steuerberaterverbänden fordert schon seit Wochen, dass Finanzämter die Bescheide grundsätzlich nur vorläufig erlassen, um eine Einspruchswelle zu verhindern. Auch die oppositionelle Landtags-FDP erhöht den Druck auf NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) und fordert, sämtliche Grundsteuerbescheide unter den Vorbehalt einer Nachprüfung zu stellen.
Die Oberfinanzdirektion NRW verweist dagegen auf rechtliche Bestimmungen. Die Vorläufigkeit der Steuerbescheide sei „von klaren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen abhängig“, sagte ein Behördensprecher. Dazu gehöre ein bei einem obersten Gericht anhängiges Verfahren. Diese Voraussetzung liege derzeit nicht vor.
Die Diskussionen und Probleme rund um die Grundsteuerreform belasten nicht nur die Finanzämter, sondern auch die betroffenen Bürger und Immobilieneigentümer. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob es Änderungen oder Anpassungen geben wird, um die Probleme zu lösen.
Autor: David Müller
Bild Quelle: Symbolbild
Donnerstag, 02 März 2023