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Werbeverbot von Özdemir für Milch und Joghurt

Werbeverbot von Özdemir für Milch und Joghurt


Das geplante Werbeverbot für zuckerhaltige Produkte von Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) geht weit über die bisherigen Annahmen hinaus

Werbeverbot von Özdemir für Milch und Joghurt

Laut einem Referentenentwurf sind auch Werbeverbote für Milchprodukte, Brotarten sowie Obst- und Gemüsesäfte vorgesehen. Die Höchstgrenzen für Zucker und Fettgehalt bei verschiedenen Produkten sind ebenfalls strenger.

Milch und Milchgetränke, Sojagetränke und Säfte aus Nüssen oder Saaten dürfen weder Zucker noch Süßstoff enthalten, um beworben werden zu dürfen. Käse und Quark dürfen nur noch 20 Gramm Gesamtfett und 1,3 Gramm Salz enthalten (pro 100 Gramm). Bei Butter und weiteren Fettaufstrichen dürfen Produkte mit über 20 Gramm gesättigter Fettsäuren und 1,3 Gramm Salz (pro 100 Gramm) nicht beworben werden.

Auch für Buttermilch, saure Milch und sauren Rahm, Joghurt, Frischkäse, gesüßte Quarkzubereitungen etc. gilt eine Höchstgrenze von 2,5 Gramm Fett und 10 Gramm Zucker (pro 100 Gramm), um beworben werden zu dürfen. Eine vollständige Werbeverbot wird für die Bewerbung von Kuchen, süßen Keksen und ähnlichem Kleingebäck vorgesehen. Teig zur Herstellung dieser Backwaren sowie gebackene oder gekochte Desserts sind ebenfalls davon betroffen.

Auch Schokolade (einschließlich weißer Schokolade), Müsliriegel und süße Aufstriche sind von einer Werbung, die sich an Kinder richtet, ausgeschlossen. Auch Knabberartikel dürfen keinen Zucker enthalten und nur noch 0,1 Gramm Salz (pro hundert Gramm), um nicht unter das Werbeverbot zu fallen. Säfte (100-prozentige Obst- und Gemüsesäfte, Säfte aus Saftkonzentraten) dürfen weder Zucker noch andere Süßungsmittel enthalten, um beworben werden zu dürfen.

Auch verarbeitetes oder haltbar gemachtes Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte dürfen nur noch zehn Gramm Zucker (pro 100 Gramm) enthalten. Das geplante Verbot gilt für Werbung, "die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Kinder zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken". Betroffen sind zwischen 6 und 23 Uhr alle Medienarten und Werbemöglichkeiten, darunter Werbung im Hörfunk, Internet, in Zeitungen und auf Videoplattformen.

Das geplante Werbeverbot soll mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Während die Regierung die Maßnahmen als notwendig ansieht, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, kritisieren einige Vertreter der Lebensmittelindustrie das Werbeverbot als zu streng und ungerechtfertigt. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf in der aktuellen Form verabschiedet wird und welche Auswirk


Autor: David Müller
Bild Quelle: Von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg - flickr | Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberghttps://www.flickr.com/photos/gruene_bawue/36553552793/in/album-72157688661681006/, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=67407655


Freitag, 03 März 2023

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