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Afrikanischer Messermörder nach vier Jahren Psychiatrie wieder auf freiem Fuß

Afrikanischer Messermörder nach vier Jahren Psychiatrie wieder auf freiem Fuß


Der Fall des Mordes an einem Arzt in Offenburg im Jahr 2018 zeigt erneut, wie Deutschland mit schweren Straftätern umgeht.

Afrikanischer Messermörder nach vier Jahren Psychiatrie wieder auf freiem Fuß

Der Täter, Suleiman A., der einen Arzt mit 20 Messerstichen ermordete und eine Arzthelferin schwer verletzte, wurde aufgrund von Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Nun wurde bekannt, dass er bereits wieder Freigang erhalten hat und sich bis zu drei Stunden am Tag frei in der Stadt bewegen darf. Dies wirft erneut die Frage auf, wie Deutschland mit solchen Tätern umgeht und welche Konsequenzen es für die Sicherheit der Gesellschaft hat.

Der Fall Suleiman A. ist nicht der einzige, der zeigt, wie Deutschland mit schweren Straftätern umgeht. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Täter aufgrund von Schuldunfähigkeit freigesprochen werden und in geschlossenen Anstalten untergebracht sind. Doch wie wird entschieden, wer schuldunfähig ist und wer nicht? Wie kann sichergestellt werden, dass solche Täter keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellen? Und welche Konsequenzen hat es für die Opfer und ihre Familien, wenn Täter schon nach wenigen Jahren wieder freikommen?

Die Entscheidung, ob ein Täter schuldunfähig ist oder nicht, obliegt den Gerichten. Dabei werden psychiatrische Gutachten herangezogen, um festzustellen, ob der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung seine Handlung nicht steuern konnte. Doch diese Gutachten sind oft umstritten und es gibt immer wieder Zweifel, ob sie zuverlässig sind. Auch die Frage, wie lange solche Täter in geschlossenen Anstalten untergebracht werden sollten, ist umstritten. Während einige Experten der Meinung sind, dass sie nie wieder frei gelassen werden sollten, argumentieren andere, dass sie nach einer bestimmten Zeit wieder in die Gesellschaft zurückkehren können, wenn sie als ungefährlich eingestuft werden.

Für die Opfer und ihre Familien kann die Entscheidung, dass ein Täter schuldunfähig ist und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wird, schwer zu akzeptieren sein. Sie müssen mit den Folgen der Tat leben und können oft keine Gerechtigkeit erfahren, wenn der Täter aufgrund von Schuldunfähigkeit freigesprochen wird. Für die Gesellschaft insgesamt stellt sich die Frage, wie man mit solchen Tätern umgehen soll und welche Konsequenzen es hat, wenn sie nach kurzer Zeit wieder frei gelassen werden.

Insgesamt zeigt der Fall Suleiman A. erneut die Schwierigkeiten, mit denen Deutschland bei der Behandlung schwerer Straftäter konfrontiert ist. Es stellt sich die Frage, ob es eine bessere Lösung gibt, um die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten und gleichzeitig den Tätern eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen.


Autor: Bernd Geiger
Bild Quelle: Symbolbild


Samstag, 11 März 2023

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