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Thüringer Rechnungshof kritisiert Einstellungspraxis der Landesregierung

Thüringer Rechnungshof kritisiert Einstellungspraxis der Landesregierung


Der Thüringer Rechnungshof hat schwere Vorwürfe gegen die rot-rot-grüne Landesregierung erhoben. In einem am Dienstag veröffentlichten Sonderbericht kritisiert die Prüfbehörde die Einstellungspraxis von leitenden Mitarbeitern und Staatssekretären in Thüringen.

Thüringer Rechnungshof kritisiert Einstellungspraxis der Landesregierung

Der Thüringer Rechnungshof hat in einem Sonderbericht scharfe Kritik an der rot-rot-grünen Landesregierung geübt. Die Prüfbehörde stellte bei der Einstellungspraxis von leitenden Mitarbeitern und Staatssekretären schwerwiegende Fehler fest. Die Verstöße seien "systematisch und schwerwiegend" gewesen, es habe sich nicht nur um Einzelfälle gehandelt. Die Landesregierung habe bei der Einstellung von Staatssekretären die Bestenauswahl nicht durchgesetzt, obwohl dies verfassungsrechtlich vorgeschrieben sei. Zudem seien viele Posten auf der Leitungsebene der Ministerien nicht ausgeschrieben worden oder Bewerber ohne ausreichende Qualifizierung eingestellt worden. Der Rechnungshof betonte, dass eine rechtmäßige Einstellungspraxis dringend erforderlich sei und Defizite bei Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung nicht durch das besondere politische Vertrauen ausgeglichen werden könnten.

Der Hintergrund des Prüfberichts ist die Einstellungspraxis von Staatssekretären und Mitarbeitern auf der Leitungsebene von Ministerien in den Jahren 2014 bis 2020. Vorläufige Prüfberichte des Landesrechnungshofs hatten im Dezember 2022 für Aufsehen gesorgt und die Opposition im Thüringer Landtag forderte Aufklärung. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte daraufhin angekündigt, Teile der Einstellungspraxis ändern zu wollen, aber die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt leitete ein Untreue-Verfahren gegen Unbekannt ein. Nach Auskunft des Rechnungshofs wurde der Prüfvorgang vergangene Woche abgeschlossen und ein öffentlich einsehbarer Sonderbericht veröffentlicht. Der Rechnungshof betonte, dass eine Bestenauslese bei Einstellungen in der Verwaltung zwingend notwendig sei und politische Einstellungen das Leistungsprinzip nicht ersetzen dürften.


Autor: Igor Pawlow
Bild Quelle: Von TomKidd - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1975127


Dienstag, 14 März 2023

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