Ersatzkassen fordern zügige Lösung für Vergütung der Coronaimpfungen
Die Ersatzkassen, zu denen beispielsweise die Techniker-Krankenkasse und die Barmer gehören, rufen die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, die Verhandlungen über die Vergütung für Coronaimpfungen mit einer "unbürokratischen Lösung" rasch zum Abschluss zu bringen.

Nachdem die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April ausgelaufen ist, sind Neuregelungen der Vergütungen für Coronaimpfungen erforderlich.
Bis zum 8. April hatte der Bund die Kosten für die Impfung in Arztpraxen und Impfzentren übernommen und dabei höhere Sätze als bei anderen Impfungen gezahlt. Die Versicherten erhalten nun zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis, die sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können – solange keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen wurden.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), äußerte sich zu den bisherigen Verhandlungen: "Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen." Dennoch zeigt sich Elsner optimistisch: "Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigen, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen."
Bisher konnten gesetzlich Versicherte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und der Region Westfalen-Lippe Vereinbarungen treffen, sich gegen Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte gegen Corona impfen zu lassen.
Autor: Bernd Geiger
Bild Quelle: Symbolbild
Donnerstag, 13 April 2023