Bundeswehrsoldat wegen Verweigerung der Corona-Impfung freigesprochen: Ein Urteil mit Signalwirkung?

Bundeswehrsoldat wegen Verweigerung der Corona-Impfung freigesprochen: Ein Urteil mit Signalwirkung?


Ein Amtsgericht in Bad Kissingen hat einen 33-jährigen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen, nachdem er die Corona-Impfung mehrmals verweigert hatte.

Bundeswehrsoldat wegen Verweigerung der Corona-Impfung freigesprochen: Ein Urteil mit Signalwirkung?

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Bundeswehr und möglicherweise auch auf andere Organisationen haben, die eine Impfpflicht für ihre Mitglieder durchsetzen wollen. Vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen und bekannt gewordener Nebenwirkungen des Impfstoffs stellt sich die Frage, ob das Urteil ein Indikator für eine sich verändernde Haltung der Justiz ist.

Laut Anklage war der Soldat Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er die vorgeschriebene Impfung nicht wahrnahm, wurde er vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte für den impfunwilligen Soldaten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung gefordert. Das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft bereits Berufung eingelegt hat.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Richter für ein Urteil im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen in die Schlagzeilen gerät. Ein Familienrichter, der 2021 die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen für unzulässig erklärt hatte, wurde im August dieses Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen könnte daher durchaus als mutig betrachtet werden. Der Fall wirft zudem die Frage auf, ob eine Justiz, die unabhängig und unparteiisch sein soll, möglicherweise politischem Druck ausgesetzt ist. Zudem stellen sich ethische Fragen zur Autonomie des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft und der Organisation, der er angehört.

Das Urteil wird wahrscheinlich kontroverse Diskussionen nicht nur innerhalb der Bundeswehr, sondern auch in der breiteren Öffentlichkeit anstoßen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Impflicht im Gesundheitswesen zum 1. Januar diesen Jahres ausgelaufen ist. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, wie die Berufungsverhandlung ausgehen wird und welche Auswirkungen das Urteil langfristig haben wird.


Autor: Igor Pawlow
Bild Quelle: Symbolbild


Dienstag, 19 September 2023

Alternative-Presse.de Unterstützen

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




Alle Felder müssen ausgefüllt werden


Ich versichere, nichts rechtlich und/oder moralisch Verwerfliches geäußert zu haben! Ich bin mir bewusst, das meine IP Adresse gespeichert wird!

 

empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Igor Pawlow

meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage