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Verstörende Gewalttaten in Wiener U-Bahn: Urteil fällt milde aus

Verstörende Gewalttaten in Wiener U-Bahn: Urteil fällt milde aus


Zwei junge Rumänen im Alter von 16 und 21 Jahren sorgen für Angst und Schrecken in der Wiener U-Bahn. Die Strafe des Wiener Landesgerichts sorgt für Kontroversen: Beide bleiben auf freiem Fuß, trotz erschreckender Gewaltexzesse

Verstörende Gewalttaten in Wiener U-Bahn: Urteil fällt milde aus

In Wien hat ein Fall von extremem Gewaltverhalten entlang der U3-Linie der U-Bahn für Aufsehen und Empörung gesorgt. Zwei junge Rumänen, 16 und 21 Jahre alt, attackierten grundlos fünf Menschen. Die Strafe, die das Wiener Landesgericht verhängte, ist bedingt: Beide Täter bleiben auf freiem Fuß, obwohl die Videoüberwachung des Vorfalls verstörende Szenen offenbarte.

Eines der Opfer, ein 62-jähriger Mann, der von Anwalt Christian Werner vertreten wird, erlitt durch einen Faustschlag einen gebrochenen Kiefer und hat nun Langzeitfolgen zu beklagen. „Mein Kiefer war gebrochen. Jetzt kann ich den Mund nicht mehr ganz öffnen“, berichtete er. Er war nicht das einzige Opfer des Duos. Zuvor hatten sie einen älteren Mann attackiert, der mit seinem Hund spazieren ging. Drei weitere Zufallsopfer wurden ebenso brutal attackiert. Eines der Opfer wurde sogar gewürgt, konnte sich aber befreien.

Die Videoüberwachungsaufnahmen, die im Prozess gezeigt wurden, lassen keinen Zweifel an der Schwere der Taten. Eine Augenzeugin beschrieb den Angriff auf einen der Männer als „Gewaltexzess“. Die Täter selbst rechtfertigen sich mit starkem Alkoholkonsum und gaben an, sich an nichts erinnern zu können.

Das Urteil des Wiener Landesgerichts hat für Diskussionen gesorgt: Beide wurden zu 9 bzw. 12 Monaten bedingter Haft und Schadenersatz für die Opfer verurteilt. Eine bereits vorhandene bedingte Vorstrafe wurde nicht widerrufen. Dass die beiden Täter trotz ihrer erschreckenden Taten auf freiem Fuß bleiben, sorgt für Unverständnis und Besorgnis in der Öffentlichkeit.


Autor: David Müller
Bild Quelle: Symbolbild


Donnerstag, 28 September 2023

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