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Feministinnen foltern Fünfjährigen zu Tode

Feministinnen foltern Fünfjährigen zu Tode


In einem aufsehenerregendem Strafverfahren ergingen heute die Urteile gegen die beiden Angeklagten.

Feministinnen foltern Fünfjährigen zu Tode

Von Ramiro Fulano

Das Gericht in der Hauptstadt der argentinischen Provinz La Pampa sieht es als erwiesen an, dass die biologische Mutter und deren Lebenspartnerin den zum Zeitpunkt der Tat fünfjährigen Lucio Dupuy brutal und heimtückisch – so das Urteil – über mehrere Wochen und Monate zu Tode gefoltert haben.

Dabei kam es zu sexuellem Missbrauch via rektal mit einem Ersatzphallus. Außerdem wurde versucht, dem Fünfjährigen die Genitalien zu verstümmeln oder sogar abzutrennen. Auch wurden wiederholt bennende Zigaretten auf ihm ausgedrückt.

Auf einem “Seminar” mit anderen Feministinnen jederlei Geschlechts wurde der damals ünfjährige Junge mit Schlagverletzungen im Gesicht und einer gebrochenen Hand präsentiert.

Die beiden Täterinnen identifizieren sich als Feministinnen und als aktive Kämpferinnen gegen das Patriarchat.

Nach vier Besuchen in der Notaufnahme innerhalb von zwei Monaten starb Lucio Dupuy schließlich an den Folgen eines Leberrisses, infolge eines Fußtritts ins Abdomen.

Eine der beide Angeklagten hatte zuvor gegenüber ihrer Partnerin per Kurznachricht bekundet, der kleine Junge “versaue” ihr den Tag.

Das Gericht qualifizierte das Tötungsdelikt der biologischen Mutter als dreifach erschwert durch die Beziehung, die Heimtücke und den Sadismus. Das Delikt der Lebenspartnerin gilt als doppelt erschwert (mangels Beziehung). Allerdings wurde die Zuletztgenannte auch des sexuellem Missbrauchs schuldig ggesprochen.

Als Motiv für die Tat wurde in Berichten übereinstimmend ein Hass auf Männer postuliert. Ein psychologisches Gutachten wurde erstellt.

Zuvor hatte das Vormundschaftsgericht von Santa Rosa (La Pampa) den Sorgerechtsantrag des leiblichen Vaters abgewiesen. Gegen die Vorsitzende ist in dieser Sache ein Verfahren anhängig.

Das Strafmaß besteht aufgrund der schwere der Tat aus lebenslänglich für beide Angeklagten. Zur Urteilsverkündung stand noch nicht fest, ob mit oder ohne Recht auf vorzeitige Entlassung und Umwandlung in eine Bewährungsstrafe nach Vollzug der Mindestjaft von 35 Jahren.


Autor: Ramiro Fulano
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 02 Februar 2023

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